Wau: Schulhund rechnet sich

Wenn es in Mathe mal nicht klappt oder der Lehrer nervt, gibt es einen, der SchülerInnen immer guttut: der geliebte Schulhund. Streicheln, Gassi gehen, Stöckchen werfen und der Ärger ist verflogen. Und dieser tut auch der finanziellen Situation des Frauchens oder Herrchens gut, denn die Aufwendungen für einen Schulhund können bis zu 50% als Werbungskosten abgezogen werden und die Aufwendungen für die Ausbildung zum Therapiehund sind regelmäßig in voller Höhe abziehbar.