1:0 für Fußballfans – spätes Public Viewing erlaubt!
Wir machen uns schon warm! Die Fußballweltmeisterschaft steht kurz bevor und die Verabredungen zum Public-Viewing (neudeutsch: Rudelgucken) werden getroffen. Schön, dass auch der Gesetzgeber ein großes Herz für Fans hat und in Sachen Lärmschutz ein Auge zudrücken wird. Fußball fast ohne Limit Ein Tor fällt, der Jubel ist groß – nein, doch nicht, es war Abseits. Der Ärger darüber macht sich ebenfalls lautstark bemerkbar. Normalerweise sind derartige lärmenden Bekundungen in den späten Abendstunden nicht gestattet. Aber für öffentliche Übertragungen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft wird es eine Ausnahme von der Regel geben: Der Bundesrat stimmte einer Regierungsverordnung zu, die Ausnahmen vom Lärmschutz vorsieht und damit das so genannte Public-Viewing während der WM ermöglicht. Das heißt: Auch Abendspiele können im Freien übertragen werden. Die Fans können bis in die Nacht hinein auf Großleinwänden das Spiel ihrer Elf unter freiem Himmel verfolgen. Zugleich soll es einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner geben. Über die Genehmigung im konkreten Fall entscheiden die Kommunen. Grenzen des Torjubels Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in …