Von wegen klein klein – Große Entlastung bei Kleinbetragsrechnungen

Sie sind Freiberufler oder selbständig und gefühlt viele Stunden am Tag mit Organisation, Finanzamt, Rechnungen ec. beschäftigt. Die Zeit rinnt durch die Finger und Geld bleibt nicht hängen. Bürokratieentlastung auch bei Kleinbetragsrechnungen ist das Stichwort und längst überfällig. Der Bundestag hat das „Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ verabschiedet. Bereits im Juli 2015 wurde ein Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft gesetzt. Jetzt soll diesem Gesetz der „Bürokratieabbau 2.0“ folgen. Folgendes ändert sich für Sie in der Praxis: • Wegfall der Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine • Anhebung der Betragsgrenze für die quartalsweise Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro • Vereinfachte Fälligkeitsregelung für Sozialversicherungsbeiträge • Aufzeichnungspflichten für GWG künftig erst ab 250 Euro statt wie bislang ab 150 Euro • Höherer Grenzwert von 72 Euro Tageslohn für die Lohnsteuerpauschalierung sowie • Anhebung des umsatzsteuerlichen Schwellenwerts für Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro Vor allem der letztgenannte Punkt dürfte für viele Selbstständige von großer Relevanz sein kann. Denn damit gelten die Erleichterungen bei den Pflichtangaben auf Rechnungen künftig bis zu Beträgen von 250 Euro. Eine …