Steuerberater darf Geschäftsführer bei Fußballverein sein
Ein Steuerberater darf ehrenamtlicher Geschäftsführer der Borussia VfL Mönchengladbach sein. Das Bundesverwaltungsgericht verneinte in einem aktuellen Urteil, dass eine Interessenkollision vorliegt. Es sei nicht zu erwarten, dass der Berater seine Kenntnisse vom Betriebs- und Geschäftsablauf seiner Mandanten für eigenes Gewinnstreben ausnutzt. Also bekommt der Berater nun seine Ausnahmegenehmigung.