Wer schreibt – bleibt nicht! Private E-Mails können Kündigung rechtfertigen

Nur noch 148.713 Mails checken … und dann hab ich schon Feierabend. Checken, antworten, weiterleiten – mit E-Mails sind wir permanent beschäftigt. Während der Arbeitszeit mal eben der Freundin fürs Fitnesstraining zusagen, kein Problem. Und diese interessante Studie an den privaten Account senden, warum nicht. Kann man vielleicht noch gebrauchen … Das kann problematisch werden! Denn wer geschäftliche E-Mails an einen privaten Account weiterleitet, riskiert eine fristlose Kündigung – so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil. Weiterleitung von Mails kann Pflichtverstoß sein In dem Fall hatte ein Angestellter gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Während er in Vertragsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber stand, hatte er bei seinem Noch-Arbeitgeber geschäftliche Mails an seinen privaten Account weitergeleitet. Das LAG wies die Klage größtenteils ab. Eine fristlose Kündigung sei zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Das sei etwa bei schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht der Fall. Nach § 241 Abs. 2 BGB sei der Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen seines Arbeitgebers verpflichtet. Mit der Weiterleitung betrieblicher Mails an eine private E-Mail-Adresse zur Vorbereitung seiner neuen …