Unfallkosten: Glatteis-Crash von der Steuer absetzen
Sicher kennen Sie das auch: Auf eisiger Straße kommt man schnell mit dem Auto ins Rutschen, landet im Graben oder – noch schlimmer – fährt auf ein anderes Fahrzeug auf. Was aber nicht jeder Steuerpflichtige weiß: Wenn es mal zu glatt läuft, hilft das Finanzamt. Kosten für Reparatur, Gutachter, Schadenersatz oder den Anwalt können Sie steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Unfallschaden: Das Finanzamt hilft Minus 4 Grad, früh am Morgen und Sie sind unterwegs zur Arbeit. Die Ampel wird rot, Sie bremsen, doch Ihr Auto gehorcht nicht … und rutscht in das Auto vor Ihnen. Ein Blechschaden ist nicht nur unangenehm, sondern auch kostspielig. Vor allem, wenn Sie den Unfall verursacht haben. Die gute Nachricht lautet: Hat sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet, können Sie die Ausgaben bei der Steuererklärung ansetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie unschuldig sind oder die Schuldfrage strittig ist. Beruflich veranlasst – steuerlich abzugsfähig Auch wenn der Unfall auf der Fahrt von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte passiert, dürfen Sie die Ausgaben neben der Entfernungspauschale geltend machen. Andere …