Steuern – alles digital: So lautet die Marschrichtung der Finanzverwaltung. Daher haben verschiedene Bundesländer die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2016 verlängert, wenn sich die Steuerzahler dafür im Internet registrieren. Neben Bayern gilt unter anderem auch in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg die längere Abgabefrist. Aber auch dieser Termin läuft am 31. Juli ab. Wer das nicht schafft, sollte jetzt eine Fristverlängerung beantragen.
Finanzverwaltungen schaffen Anreiz zur Digitalisierung
Ab diesem Jahr erhalten Steuerpflichtige in Bayern und anderen Bundesländern für die Abgabe ihrer elektronischen Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Bereits 60 Prozent der Einkommensteuererklärungen gingen vergangenes Jahr auf elektronischem Weg ein. Um diese Entwicklung noch mehr voranzutreiben, haben sich die Finanzministerien verschiedener Länder dazu entschlossen, den Nutzern der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) mehr Zeit für die Abgabe einzuräumen. Steuerzahlern, die diesen Weg der Steuererklärung wählen, wird die Frist um zwei Monate verlängert. Somit ist der Stichtag für das Jahr 2016 der 31. Juli 2017. Vorteile gibt es für beide Seiten: Steuerpflichtige nutzen einen papierlosen Zugang zu ihrem Finanzamt und die Mitarbeiter der Finanzverwaltung können die elektronischen Steuererklärungen schneller bearbeiten .
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Anfang Januar 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung neu. Ab dem Jahr 2019 – also erstmals für die Einkommensteuererklärung zum Jahr 2018 – dürfen Steuerzahler ihre Steuererklärungen bis zum 31. Juli 2019 einreichen. Und das unabhängig davon, ob auf analogem oder digitalem Weg.