Mal Hand aufs Herz: Können Sie Ihre IBAN auswendig? Wenn nein, dann wäre es von Vorteil, wenn Sie dies bald nachholen! Denn: Ab dem 1. Februar müssen nun auch Privatleute bei Überweisungen ausschließlich die IBAN verwenden. Dann endet die Übergangsfrist, innerhalb der die Banken es erledigt haben, Kontonummer und Bankleitzahl automatisch in das neue Format zu konvertieren.
IBAN (International Bank Account Number) für alle Pflicht!
Ab dem 1. Februar 2016 sind die Banken nun angewiesen, „falsch“ ausgefüllte Überweisungsträger – also solche mit Kontonummer und BLZ – nicht mehr zu korrigieren, sondern zurückzugeben. Seit zwei Jahren sind IBAN und BIC bereits Pflichtprogramm für Unternehmen.
Auch wenn sich die meisten inzwischen an die Existenz der 22 Zahlen gewöhnt haben, so wissen viele Privatkunden nicht, dass die Übergangsfrist nun endet. Aber ganz so schlimm wird es nicht. So können Sie sich Ihre IBAN gut merken: Die IBAN setzt sich aus der Länderkennung DE (für Deutschland), der zweistelligen Prüfzahl und der altbekannten Bankleitzahl und Kontonummer zusammen.
Übrigens: Ihr Online-Banking-Login behält Gültigkeit – sprich, wer sich bisher mit seiner Kontonummer beim Onlinebanking eingeloggt hat, darf dies auch weiter mit der gewohnten Zahlenkombination tun.
Mit der IBAN kommt das Geld sicher an
Der große Vorteil der IBAN ist, dass es keine Zahlendreher gibt. Durch die zweistellige Prüfzahl muss jede IBAN komplett richtig geschrieben sein, sonst wird die Überweisung nicht ausgeführt.
Die stets zweistellige Prüfziffer befindet sich bei jeder IBAN, unabhängig von der Gesamtlänge der internationalen Kontonummer, an der gleichen Position. Dabei handelt es sich um die dritte und die vierte Stelle gleich hinter der zweistelligen, alphanumerischen Länderkennung, mit der jede IBAN beginnt. Die Prüfziffer wird rein numerisch dargestellt. So gibt es praktisch keine Fehlüberweisungen mehr.
Anders Einkaufen mit IBAN?
Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist wird das Elektronische Lastschriftverfahren eingestellt. Bei diesem Verfahren konnten Sie beispielsweise mit Ihrer Girokarte und Ihrer Unterschrift bezahlen. Da viele Händler bereits auf SEPA-konforme Lösungen umgestellt haben, etwa das Bezahlen mit Bankkarte und PIN, dürften Privatkunden im Alltag davon kaum etwas mitbekommen.