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Ihr Recht auf Urlaub!

Endlich: Die Sommerferien sind da! Die Luftmatratze ist gekauft und der Bikini vom vergangenen Jahr einem kritischen Check unterzogen. Wer jetzt kurzfristig Urlaub plant, muss nicht nur Reiseportale durchforsten und das passende Ziel finden. Auch arbeitsrechtlich stellen sich einige Fragen: Muss der Urlaub eingereicht werden oder reicht es, dem Chef einfach Bescheid zu geben? Was ist, wenn ich im wohlverdienten Urlaub krank werde oder wenn mein Chef möchte, dass ich aufgrund eines Notfalls die Hängematte verlassen soll?

Bloße Information reicht nicht

Zunächst einmal gilt: Wenn Sie Ihren Urlaub jetzt noch nicht beantragt haben, sollten Sie das schleunigst nachholen. Denn als Arbeitnehmer müssen Sie Ihren Urlaub immer beantragen – und Ihr Arbeitgeber muss ihn absegnen. Hat Ihr Arbeitgeber keine berechtigten Gründe, die gegen Ihre freie Zeit sprechen, ist er gehalten, Ihnen den Urlaub zu gewähren. Sollten Sie sich Ihren Urlaub einfach „nehmen“, obwohl das vom Arbeitgeber nicht gewünscht ist, dann fehlen Sie unentschuldigt. Das wiederum kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Betriebsferien müssen fair sein

Viele Firmen legen einfach fest, dass beispielsweise zwischen Weihnachten und Silvester der Betrieb geschlossen wird und alle Mitarbeiter in dieser Zeit Urlaub nehmen müssen. Auch eine Werksschließung im Sommer mit der Verpflichtung für mehrere Wochen Urlaub zu nehmen, ist möglich. Ihr Arbeitgeber muss Sie in diesen Fällen aber rechtzeitig informieren. Außerdem muss Ihnen ein angemessener Zeitraum von Urlaubstagen verbleiben, über den Sie frei verfügen können. Zulässig sind auch Beschränkungen des Urlaubs für bestimmte Zeiten: So darf eine Schule dem Hausmeister Urlaub außerhalb der Schulferien versagen.

Streitpunkt: Urlaub in den Schulferien

In vielen Firmen scheint es schon fast ungeschriebenes Gesetz, dass Familien während der Schulferien Vorfahrt auf Urlaub haben. Aber einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Urlaub in den Schulferien haben Eltern schulpflichtiger Kinder nicht. Ihr Vorgesetzter darf zudem die Mindestbesetzung des Unternehmens oder der Abteilung festlegen. Sicherlich sind viele Betriebe gewillt, familienfreundliche Regelungen zu finden. Haben allerdings mehr Eltern Urlaubswünsche angemeldet, als der Arbeitgeber genehmigen möchte, so ist zu empfehlen, sich frühzeitig untereinander abzusprechen. So können Sie im Team eine Lösung finden, der auch Ihr Arbeitgeber zustimmen kann.

In der Probezeit (ein bisschen) Urlaub nehmen

Sie haben Ihren zweiwöchigen Spanientripp schon lange gebucht und bezahlt. Doch kurz vorher wechseln Sie den Job. Hier ist es ratsam, dies bereits im Vorstellungsgespräch anzusprechen, um eine Einigung zu finden. Denn in einem neu angetretenen Arbeitsverhältnis haben Sie keinen Anspruch auf diesen Urlaub. Grundsätzlich erwerben Sie jedoch auch während der Probezeit pro Monat mindestens zwei Tage Urlaubsanspruch, den Sie nach Genehmigung des Vorgesetzten nehmen dürfen. Den vollen Urlaubsanspruch genießen Sie allerdings erst nach dem Ende der Probezeit.

Krank ist krank

Egal, ob zu Hause während der Arbeitszeit oder im Urlaub: Wer krank ist, kann sich nicht erholen. Krankheit geht dem Urlaub arbeitsrechtlich vor. Wenn Sie in den Ferien krank werden, können Sie Ihren Urlaub erneut beanspruchen. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung unverzüglich mitteilen. Legen Sie am besten zeitnah ein ärztliches Attest vor.

Ab aus dem Urlaub

In Einzelfällen kann der Chef Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückrufen. Das kommt allerdings nur in absoluten Notfällen zum Tragen – etwa, wenn das Unternehmen sonst den Betrieb nicht aufrechterhalten könnte. Eine Firma kann Sie allenfalls um eine Rückkehr oder einen Verzicht bitten, müsste dann aber auch sämtliche anfallenden Kosten übernehmen. Sie müssen Ihrem Chef nicht grundsätzlich Ihre Urlaubsadresse hinterlassen – und auch das Smartphone darf mal aus bleiben. Denn Urlaub dient der Erholung – und Sie haben das Recht, in jeder Hinsicht abzuschalten.

Tipp: Sie wollen noch mehr zu Ihren Rechten und Pflichten als Urlauber wissen? Zum Beispiel, ob Sie Ihre Mails abrufen sollten oder wieviel Urlaubstage Ihnen zustehen? Dann hören Sie sich meine Sendung im Deutschlandfunk „Arbeitsrecht und Urlaub – Erholt und mobil?“ an.

 

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