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Elektronisch ein Muss: das Anlageverzeichnis

Die Finanzverwaltung setzt schon seit längerem auf elektronische Kommunikation. Vor allem bei Selbstständigen sind Ausnahmen nur in besonderen Härtefällen erlaubt – und diese sind angesichts der Normalität von PC und Internet kaum noch vorstellbar. Unternehmer müssen viele Formulare elektronisch übermitteln, etwa die Umsatzsteuervoranmeldung den Antrag auf Dauerfristverlängerung die Zusammenfassende Meldung oder die Anlage EÜR für die Gewinnermittlung. Für die Veranlagung 2017 gilt außerdem, dass alle Einnahmen-Überschuss-Rechner zwingend den Vordruck EÜR der Finanzverwaltung verwenden müssen. Außerdem seither Pflichtprogramm: die Anlage AVEÜR. Das hat die Finanzverwaltung Hamburg klargestellt. Anlageverzeichnis nur noch nach Vordruck Die Anlage AVEÜR ist das Anlageverzeichnis zur Gewinnermittlung. Bislang war es alternativ möglich, die Wirtschaftsgüter des Unternehmens in einem formlosen individuellen Verzeichnis zusammenzustellen. Das geht nun nicht mehr. Die Anlage AVEÜR müssen Selbstständige gemeinsam mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Im Anlageverzeichnis werden sämtliche Wirtschaftsgüter des Unternehmens, geordnet nach Grund und Immobilien, immateriellen Wirtschaftsgütern sowie beweglichen Wirtschaftsgütern aufgeführt. Außerdem müssen Selbstständige hier den Tag der Anschaffung, die Kosten, den Buchwert zu Jahresbeginn und zu Jahresende, Abschreibungen sowie gegebenenfalls den Abgangswert bei Verkauf oder …

Steuer – aber pünktlich, bitte!

Wer kennt das nicht: Der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung oder die Umsatzsteuer-Voranmeldung naht und Sie kommen einfach nicht dazu, sich zu kümmern. Und gehen davon aus, dass das Finanzamt das schon verstehen wird. Wenn Sie allerdings nicht pünktlich zahlen, verlangt die Finanzverwaltung Säumniszuschläge. Und wer Voranmeldungen oder Erklärungen zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag. Auch wenn Sie sich nur höchst ungern mit Ihrer Steuer befassen: Das Finanzamt ist sehr streng, was die Abgabe von Voranmeldungen, Steuererklärungen sowie die Zahlung Ihrer Steuerschulden angeht. Wenn Sie beispielsweise umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie Ihre Voranmeldung entweder monatlich oder vierteljährlich abgeben – oder Sie sind auf eine Jahreserklärung beschränkt. In welche Kategorie Sie fallen, bestimmt die Höhe der Umsatzsteuer, die Sie im Vorjahr dem Finanzamt überweisen mussten. Haben Sie mehr als 7.500 Umsatzsteuer gezahlt, müssen Sie im Folgejahr monatliche Voranmeldungen abgeben. Lagen Ihre Zahlungen zwischen 1.000 und 7.500 Euro, sind Sie zu vierteljährlichen Voranmeldungen verpflichtet. Wenn Ihre Umsatzsteuerzahllast unter 1.000 Euro lag, reicht die Umsatzsteuerjahreserklärung. In den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmer ebenfalls monatlich eine Voranmeldung beim …

Digitale Steuererklärung 2016: Abgabefrist rückt näher

Steuern – alles digital: So lautet die Marschrichtung der Finanzverwaltung. Daher haben verschiedene Bundesländer die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2016 verlängert, wenn sich die Steuerzahler dafür im Internet registrieren. Neben Bayern gilt unter anderem auch in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg die längere Abgabefrist. Aber auch dieser Termin läuft am 31. Juli ab. Wer das nicht schafft, sollte jetzt eine Fristverlängerung beantragen. Finanzverwaltungen schaffen Anreiz zur Digitalisierung Ab diesem Jahr erhalten Steuerpflichtige in Bayern und anderen Bundesländern für die Abgabe ihrer elektronischen Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Bereits 60 Prozent der Einkommensteuererklärungen gingen vergangenes Jahr auf elektronischem Weg ein. Um diese Entwicklung noch mehr voranzutreiben, haben sich die Finanzministerien verschiedener Länder dazu entschlossen, den Nutzern der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) mehr Zeit für die Abgabe einzuräumen. Steuerzahlern, die diesen Weg der Steuererklärung wählen, wird die Frist um zwei Monate verlängert. Somit ist der Stichtag für das Jahr 2016 der 31. Juli 2017. Vorteile gibt es für beide Seiten: Steuerpflichtige nutzen einen papierlosen Zugang zu ihrem Finanzamt und die Mitarbeiter der Finanzverwaltung können die elektronischen Steuererklärungen schneller bearbeiten …