Vorweihnachtszeit und immer noch knapp zweistellige Temperaturen, die Herbststürme finden im Dezember statt: Handgroße Hagelkörner und hurrikanartiger Sturm mit umstürzenden Bäumen sorgen für demolierte Dächer, zerstörte Autos, überflutete Keller und jede Menge entwurzelte Bäume. Hilfe vom Finanzamt Nach heftigen Unwettern greifen steuerliche Entlastungen – zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Die Finanzverwaltung des Landes gewährt finanzielle Hilfen für Geschädigte. Wenn ein folgenschweres Sturmtief durchs Land gezogen ist, bietet das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bürgerinnen und Bürgern, die Schäden erlitten haben, Unterstützung an. So können Steuerpflichtige beispielsweise beantragen, Steuern stunden oder Vorauszahlungen herabsetzen zu lassen. Diese Art von Hilfe boten auch die Finanzverwaltungen in Niedersachsen, Hessen und Thüringen an, als dort heftige Unwetter zu starken Schäden führten. Unwetterschäden steuerlich geltend machen Ohnehin können Sie Unwetter-Schäden in der Steuererklärung geltend machen. Wenn Sie Geld ausgegeben haben, um Sturmschäden zu beseitigen oder Ihre Wohnung wieder instand zu setzen, können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung ansetzen. Dazu zählen Räumungskosten, Reparaturen sowie der Neukauf von Möbeln und Hausrat – Sie müssen nur den direkten Zusammenhang mit dem Sturmschaden aufzeigen können. Ihre …