Haushalten mit Unterstützung
Hilfe im Alltag, in Haus und Garten
Kinder oder die pflegebedürftigen Eltern betreuen, Rasen mähen, die Wohnung putzen, ein Zimmer renovieren …
Hilfe im Alltag, in Haus und Garten
Kinder oder die pflegebedürftigen Eltern betreuen, Rasen mähen, die Wohnung putzen, ein Zimmer renovieren …
Die Sache mit dem Bewirtungsbeleg!
Der Müller war dabei, die Inge und die Truppe aus Hamburg … oder? Wer sich im Nachhinein Gedanken machen muss, wer der Einladung zum Geschäftsessen gefolgt ist und um welches Thema es ging, hat häufig schlechte Karten. War es ein Briefing, die Projektplanung oder schon der Geschäftsabschluss?
Schnell noch einmal im heimischen stillen Örtchen verschwinden und dann zügig weiterarbeiten im Homeoffice. Doch aufgepasst, bitte nicht zu schnell! Denn ein Unfall auf dem Weg zur, auf oder zurück von der Toilette, kann sehr unangenehme Folgen für Sie haben. Denn im häuslichen Büro sind Sie bei dieser Verrichtung nicht unfallversichert!
Für viele Fußballfans sind Samstag und Sonntag Sky-Tage. Mit Spannung wird im Bezahlsender die Bundesliga verfolgt, wofür der Fan gut und gern ab 40 Euro pro Monat zahlt. Für Trainer können diese Ausgaben zu den Werbungskosten gehören.
Wer kennt das nicht: Der Einkommenssteuerbescheid kommt und der Schock ist erstmal groß. EINSPRUCH! Hier ist das Recht mit dem Steuerzahler, denn jedem steht es zu, Einspruch gegen seinen Bescheid bei der Finanzbehörde einzulegen. Doch immer weniger Steuerzahler machen von diesem Recht Gebrauch, sagt die aktuelle Statistik.
Das ist doch wirklich ein ganz dicker Hund, wenn der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung einfach untersagen will! In München wurde laut geknurrt als der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.
Da braut sich was zusammen! Selbst ist der Mann, wenn es um sein Bier geht und versucht sich mit Erfolg als Hobbybrauer. Gestritten wurde vor Gericht nun über Prozente, nicht Promille.
Die Kids tippen sich an die Stirn, wenn die Nicht-Internet-Generation um 20.15 Uhr am Sonntagabend den „Tatort“ einschaltet. Sich abhängig machen von Zeiten? Fernsehen da, wo der Fernseher steht? Das ist von gestern. Das neue Buch von Prof. Dr. Andreas Elter „TV und AV Journalismus Theorie und Praxis“ beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Thema und geht in die Tiefe. Das Lehrbuch Band 1 ist Teil der Reihe Studienkurs Medien & Kommunikation. TV 2.0 Das alte TV verändert sich nachhaltig: Internet und Fernsehen verschmelzen, Entwicklungen wie Mediatheken und Second Screen stehen im Gegensatz zur klassischen „Glotze“. TV wird nicht nur anders distribuiert und rezipiert, sondern auch produziert. Das Lehrbuch berücksichtigt diese jüngsten Entwicklungen und verbindet dabei die Außenperspektive (der Forschung) und die Innensicht (der Macher). Der erste Band des Lehrbuchs widmet sich maßgeblich der Theorie; bleibt dabei aber immer auf die Praxis bezogen. Neben metadisziplinären Super- und Basistheorien werden wichtige Kommunikationsmodelle sowie zentrale Befunde der Journalistik und Fernsehforschung vorgestellt. Mit einem eigenen Universalmodell des digitalen AV-Journalismus wird die Theorie reflektiert und auf die Praxis angewandt.
Für die einen gibt es nichts Besseres: bequem von zuhause zu arbeiten, ohne sich im Stau zu ärgern oder vergeblich auf den Bus zu warten – wie schön, wenn der Arbeitgeber dies unterstützt. Doch es gibt auch Arbeitnehmer, die keineswegs auf den Job zu Hause abfahren. Und diese dürfen nicht dazu gezwungen werden.
Dreimal umgezogen – einmal abgebrannt. So schlimm muss ein berufsbedingter Wohnungswechsel nicht sein, denn der Fiskus beteiligt sich noch mehr als bisher an Ihren Umzugskosten. Stadt – Land – Job! Wer einen neuen Job in einer fremden Stadt antritt, kann die Ausgaben für den Umzug von der Steuer absetzen. Doch um die Umzugskosten beim Finanzamt geltend zu machen, muss es nicht immer eine neue Stelle sein. Ihr Umzug ist auch dann steuerlich abzugsfähig, wenn sich von der neuen Wohnung aus die tägliche Fahrtzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt – oder aber, wenn damit eine doppelte Haushaltsführung beendet wird. Immer dann, wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Dazu zählen etwa Transportkosten Reisekosten doppelte Mietzahlungen Maklergebühren oder Beschaffungskosten für Herd und Öfen Das Teuerste an einem Umzug ist im Regelfall der Transport von Möbel und Co. Steuerlich abzugsfähig sind die Transportkosten in voller Höhe, und zwar nicht nur für die komplette Wohnungseinrichtung, sondern auch für Fahrräder und Haustiere. Übernimmt eine Spedition den Transport, können darüber hinaus die …