Wir machen uns schon warm! Die Fußballweltmeisterschaft steht kurz bevor und die Verabredungen zum Public-Viewing (neudeutsch: Rudelgucken) werden getroffen. Schön, dass auch der Gesetzgeber ein großes Herz für Fans hat und in Sachen Lärmschutz ein Auge zudrücken wird.
Fußball fast ohne Limit
Ein Tor fällt, der Jubel ist groß – nein, doch nicht, es war Abseits. Der Ärger darüber macht sich ebenfalls lautstark bemerkbar. Normalerweise sind derartige lärmenden Bekundungen in den späten Abendstunden nicht gestattet. Aber für öffentliche Übertragungen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft wird es eine Ausnahme von der Regel geben: Der Bundesrat stimmte einer Regierungsverordnung zu, die Ausnahmen vom Lärmschutz vorsieht und damit das so genannte Public-Viewing während der WM ermöglicht.
Das heißt: Auch Abendspiele können im Freien übertragen werden. Die Fans können bis in die Nacht hinein auf Großleinwänden das Spiel ihrer Elf unter freiem Himmel verfolgen. Zugleich soll es einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner geben. Über die Genehmigung im konkreten Fall entscheiden die Kommunen.
Grenzen des Torjubels
Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in den frühen Nachtstunden übertragen werden, an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Sie entscheiden im Einzelfall und sollen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen. Neben dem Publikumsinteresse müssen beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.
Lärmschutz-Ausnahmeregelung ist erprobt
Die Verordnung geht auf einen Wunsch der Länder zurück. Diese haben keine landesrechtlichen Möglichkeiten für Lärmschutz-Ausnahmen. Durch die Verordnung wird nun bundesweit Rechtssicherheit geschaffen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.
Am 31. Juli 2018 ist dann klar, wer in diesem Jahr den Weltmeister-Titel trägt. Dann tritt auch die Sonderverordnung wieder außer Kraft.